Geschaeftsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)

Kurz: LabConsulting.at GmbH

Auftraggeber/Käufer: im Folgenden Kunde genannt

1. Geltung, Vertragsschluss

1.1 – Für alle Lieferungen/Leistungen von LabConsulting gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen und sonstigen Zusatzvereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von LabConsulting schriftlich bestätigt werden und gelten nur für den konkreten Geschäftsfall. Mit der Auftragserteilung an uns, spätestens mit der Annahme unserer Lieferung/Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als vom Kunden anerkannt.

1.2 – Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden in seiner Bestellung erkennt LabConsulting nicht an, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Eines besonderen Widerspruchs gegen die AGB des Kunden bedarf es nicht.

1.3 – Gegenüber LabConsulting gerichtete Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (auch per Fax oder E-Mail). Mündliche Bestellungen und Vereinbarungen sowie mündliche Nebenabreden und Zusicherungen erlangen erst durch schriftliche Bestätigung durch LabConsulting Rechtsverbindlichkeit. Die einzig korrekte Lieferadresse für Unterlagen an LabConsulting ist der Firmensitz von LabConsulting in 2331 Vösendorf, Zum Anningerblick 10. Die Lieferung an eine andere Adresse ist nicht genehmigt und hat keine Rechtswirkung.

1.4 – Bei der Bestellung von Waren auf elektronischem Weg – insbesondere im Online-Shop – bestätigen wir den Eingang der Bestellung des Kunden. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Annahme der Bestellung erfolgt erst mit der Auslieferung der bestellten Ware, es sei denn, LabConsulting hat die Bestellung im Einzelfall ausdrücklich schriftlich angenommen. Spätestens bei der Bestellung muss der Kunde eine Adresse für elektronische Post (E-Mail-Adresse) angeben, deren technische Funktionsfähigkeit er vom Zeitpunkt der Bestellung bis zur vollständigen Vertragserfüllung zusichert. Mitteilungen von LabConsulting können bis auf Widerruf oder bis zur Änderungsmitteilung des Kunden per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden. Per E-Mail übermittelte Nachrichten gelten mit deren Absenden als dem Kunden zugegangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass eine an ihn gesendete Nachricht aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugegangen ist.

1.5 – Bei offensichtlichen Schreib-, Druck- und/oder Rechenfehlern sind wir zum Rücktritt berechtigt, solange beide Parteien nicht vollständig zufrieden sind; die gesetzlichen Ansprüche auf Geltendmachung von Willensmängeln bleiben vorbehalten.

1.6 – Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

2. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

2.1 – Unsere Preise sind Nettopreise in € ab Werk/Lager zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Bei fehlender Preisangabe erfolgt die Berechnung nach der am Tag der Lieferung bzw. Leistung gültigen Preisliste von LabConsulting. Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung von Rechnungen zu.

2.2 – Der Kaufpreis ist sofort nach Lieferung/Leistung und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Bei einer Bestellung im Online-Shop ist der Kaufpreis vorab zur Zahlung fällig, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Unabhängig von einem eingeräumten Zahlungsziel ist LabConsulting berechtigt, alle noch ausstehenden Lieferungen/Leistungen nur gegen sofortige Barzahlung auszuführen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder LabConsulting nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Leistungsfähigkeit ergibt finanzielle Situation des Kunden.

2.3 – Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. fällig. Es werden mindestens höhere gesetzliche Verzugszinsen berechnet. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, LabConsulting bei Zahlungsverzug die entstandenen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind. Hierzu zählen jedenfalls gemäß § 458 UGB Betriebskosten in Höhe von 40,00 €, sowie gemäß § 1333 Abs. Kosten durch die Beauftragung eines Inkassobüros oder Anwalts. Weitergehende Rechte und Ansprüche von LabConsulting bleiben hiervon unberührt.

2.4 – Hat LabConsulting mit dem Kunden eine Ratenzahlung vereinbart, ist LabConsulting bei verspäteter Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen (Fristverlust) berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen.

2.5 – Gegen Ansprüche von LabConsulting kann der Kunde nur aufrechnen, wenn sein Gegenanspruch von LabConsulting schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

2.6 – Die von LabConsulting gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenverpflichtungen Eigentum von LabConsulting. Zugriffe Dritter auf die Ware sowie etwaige Beschädigungen oder Besitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung oder sonstige Übereignung der Ware nur zulässig, wenn der Kunde den Namen und die Geschäftsanschrift des Käufers/Berechtigten bekannt gibt und LabConsulting diesem Rechtsgeschäft zustimmt. Im Falle der Weiterveräußerung wird die Kaufpreisforderung bereits jetzt an LabConsulting abgetreten und LabConsulting ist jederzeit berechtigt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu unterrichten. Gleichzeitig ist der Kunde in diesem Fall verpflichtet, in seinen Büchern bzw. auf seinen Rechnungen einen entsprechenden Vermerk zu machen. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt; LabConsulting behält sich jedoch das Recht vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist LabConsulting berechtigt, die Vorbehaltsware vom Kunden herauszuverlangen.

3. Lieferung/Leistung durch LabConsulting

3.1 – Eine angemessene Lieferfrist gilt als vereinbart; Wir erbringen unsere Lieferungen/Leistungen ohne unnötige Verzögerung. Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, gelten die von LabConsulting genannten Liefer- und Leistungsfristen nur annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig.

3.2 – Befindet sich LabConsulting in Verzug, kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er LabConsulting schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug, auch in Form von Vertragsstrafen, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Kunden durch LabConsulting nachgewiesen wird.

3.3 – Verzögert sich die Lieferung/Leistung von LabConsulting aus Gründen, die LabConsulting nicht zu vertreten hat, wie beispielsweise Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare Ereignisse, die mit zumutbaren Mitteln nicht abgewendet werden können (Streiks, Betriebs- und Verkehrsstörungen sowie hoheitliche Verfügungen), so ist der Lieferverpflichtungen ruhen für die Dauer und den Umfang der Behinderung und verlängern die Fristen entsprechend. Dauern solche Verzögerungen länger als zwei Monate, sind der Kunde und LabConsulting berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.4 – Der Versand/Transport erfolgt ab Werk/Lager auf Kosten und Gefahr des Kunden; Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Ware an das von LabConsulting ausgewählte Transportunternehmen, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks/Lagers auf den Kunden über. Bei der Bestellung mehrerer Produkte kann es aus verpackungstechnischen Gründen zu Teillieferungen kommen. Die durch den Annahmeverzug der bestellten Ware entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

3.5 – Verpackungsmaterialien werden von LabConsulting nur zurückgenommen, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Besteht für LabConsulting eine Rücknahmepflicht nach den Bestimmungen der Elektroaltgeräteverordnung, erfolgt die Rücknahme eines Altgerätes gegen eine Aufwandsentschädigung von 200,00 € zur Finanzierung der Abholung bzw. Aufbereitung.

4. Haftung von LabConsulting

4.1 – In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von LabConsulting für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, unabhängig davon, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden handelt. Der Haftungsausschluss gilt auch für anwendungstechnische oder sonstige Beratungsleistungen in jeglicher Form. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LabConsulting für Personenschäden des Kunden nur, soweit eine Deckungssumme aus der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung besteht, der Höhe nach begrenzt auf die Deckungssumme von 1,5 Mio. €.

4.2 – Bei grober Fahrlässigkeit haftet LabConsulting für Sach- und Vermögensschäden des Kunden nur im Rahmen der Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und der Höhe nach begrenzt auf die Deckungssumme von 1,5 Mio. €. Das Vorliegen eines groben Verschuldens seitens LabConsulting hat der geschädigte Kunde zu beweisen. Für den Fall, dass der Kunde Anspruch auf eine Versicherung für den entstandenen Schaden hat, ist dieser Betrag in voller Höhe auf den geltend gemachten Schadensersatzanspruch anzurechnen.

4.3 – Der Kunde hat die für die Verwendung und Verarbeitung der Produkte maßgeblichen Gebrauchsanweisungen bzw. Verarbeitungsrichtlinien, Sicherheitsdatenblätter sowie allgemein anerkannte Regeln und dergleichen zu beachten. Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen diese werden die Kausalität dieses Verstoßes für den eingetretenen Schaden und die Mangelfreiheit der Lieferung/Leistung von LabConsulting vermutet.

4.5 – Schadensersatzansprüche des Kunden müssen innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung/Leistung gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls sind sie ausgeschlossen.

5. LabConsulting-Garantie

5.1 – Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte der von uns angebotenen Produkte in Katalogen, Broschüren oder Prospekten o.ä. verstehen sich ebenso wie Muster oder Probestücke als Richtwerte und gelten daher nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Produktionsbedingte Abweichungen sind vom Kunden zu akzeptieren, sofern das zugrunde liegende Muster freigegeben ist oder die Abweichungen nicht wesentlich sind. Der Kunde verfügt über die für die Verwendung und Verarbeitung der Produkte relevanten Gebrauchsanweisungen o.ä. von LabConsulting zu beachten.

5.2 – Der Kunde hat uns etwaige Mängel unverzüglich nach Erhalt der Lieferung/Leistung, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen nach Lieferung/Leistung, versteckte Mängel unverzüglich nach Erkennen schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt und die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsvermeidung wegen Mängeln ist ausgeschlossen.

5.3 – Ist eine Lieferung/Leistung mangelhaft, erfolgt die Gewährleistung vorrangig nach Wahl von LabConsulting durch Nachbesserung, Umtausch oder Gutschrift bis zur Höhe des Wertes der beanstandeten Ware bzw. der Bestellung. Die mangelhafte Ware ist vom Kunden unverzüglich zurückzusenden. Beanstandungen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, höchstens jedoch der Hälfte des Rechnungsbetrages für die vom Mangel betroffene Lieferung/Leistung, längstens jedoch bis zur Ersatzlieferung. Der Kunde hat LabConsulting ein Muster der beanstandeten Lieferung zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Mängelrügen hat der Kunde LabConsulting sämtliche mit der Prüfung der behaupteten Mängel verbundenen Kosten zu ersetzen.

5.4 – Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Rückgriffsanspruch gegen LabConsulting gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt sechs Monate nach Lieferung/Leistung; danach entfällt die Haftung aus einem Rückgriffsanspruch des Kunden.

6. Geistige Eigentumsrechte und Urheberrechte/Dokumente

6.1. – Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von LabConsulting erbrachte und vertragsgemäß genutzte Lieferungen/Leistungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, wird LabConsulting nach eigener Wahl und auf eigene Kosten entweder Abhilfe schaffen das Nutzungsrecht entziehen, sie so verändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder sie austauschen. Ist dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungsrechte zu.

6.2. – Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch besondere Vorgaben des Kunden, durch eine von LabConsulting nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung/Leistung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht gelieferter Ware eingesetzt wird von LabConsulting.

6.3. – Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm vorgelegten Ausführungszeichnungen nicht in Schutzrechte Dritter eingreifen; er hat LabConsulting im Falle von Regressansprüchen schadlos zu halten.

6.4. – Der Kunde verpflichtet sich, die Lieferung/Leistung nur im Rahmen des vertraglich und/oder gesetzlich zulässigen Rahmens zu nutzen und etwaige Lizenzbedingungen strikt einzuhalten. Dies gilt auch für die Rechte von LabConsulting an seiner Website und deren Inhalten wie Texten, Grafiken, Logos, Marken, Titeln, Programmen, Preislisten und sonstigen Leistungen. Von LabConsulting übergebene Unterlagen dürfen weder Dritten zugänglich gemacht noch vervielfältigt oder für andere als den vereinbarten Zweck verwendet werden.

7. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich jederzeit widerruflich damit einverstanden, dass LabConsulting die vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kontodaten etc.) zum Zwecke der Vertragsabwicklung automatisiert erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt und Kundenbetreuung.

8. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort

8.1 – Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist das zuständige Gericht in Wiener Neustadt. LabConsulting ist auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

8.2 – Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten Ansprüche unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.

8.3 – Erfüllungsort für alle Lieferungen/Leistungen aus diesem Vertrag ist der Firmensitz von LabConsulting.